Wer unter der Woche erst spät von der Arbeit kommt, verschiebt das Staubsaugen meist aufs Wochenende. Doch wenn am Samstag Pläne anstehen, bleibt für den Haushalt nur der Sonntag übrig. Aber darf man da überhaupt zum Staubsauger greifen? Ist sonntags nicht eigentlich Ruhetag?
Der Staubsauger gehört laut dem Deutschem Mieterbund zur Kategorie der üblichen Haushaltsgeräte. So ziemlich jeder besitzt einen Staubsauger und nutzt ihn regelmäßig.
Weil Staubsauger, Waschmaschine und Co. für den Alltag so wichtig sind, gilt generell, dass typische Haushaltsgeräte an jedem Tag und zu jeder üblichen Uhrzeit genutzt werden dürfen. Das gilt selbst dann, wenn sie Lärm machen.
Wichtig ist jedoch, darauf zu achten, dass der Lärm einen üblichen Pegel nicht übersteigt. Ist dein Staubsauger aufgrund eines Defektes ungewöhnlich laut oder musst du beim Staubsaugen viele Möbel verrücken, könnte dieser Pegel bereits überschritten sein. Gleiches gilt für sehr langes Staubsaugen. In diesen Fällen solltest du den Hausputz lieber auf einen anderen Zeitpunkt verschieben.
Genau wie bei der Lautstärke solltest du dich auch bei der Uhrzeit auf deinen gesunden Menschenverstand verlassen. Orientiere dich daran, welche Uhrzeit du oder deine Freund*innen als störend empfinden würdet. In der Regel liegt man damit nicht falsch.
Auch, wenn gesetzlich grundsätzlich nichts dagegenspricht, spätabends und an Sonn- oder Feiertagen zu staubsaugen – in einigen Fällen greift die Vermietung ein und legt Ruhezeiten fest. Diese gelten für alle Mietparteien im Haus und umfassen meist die frühen Morgen- und späten Abendstunden. Die genauen Zeiten können von Haus zu Haus unterschiedlich sein, ein Blick in den Mietvertrag lohnt sich daher.
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