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Weihnachtsgeschenke umtauschen: Das musst du vorher wissen!

Frau packt unzufrieden eine Weihnachtsgeschenk aus | © Adobe Stock/Paolese
Unzufrieden mit dem Weihnachtsgeschenk? Diese Regeln gelten beim Umtausch.
© Adobe Stock/Paolese

Passt nicht, lag doppelt unterm Baum oder gefällt einfach nicht: Nicht jedes Weihnachtsgeschenk ist ein Treffer. Wer die ungeliebten Sachen umtauschen will, sollte jedoch einiges beachten. Denn das geht nicht immer so einfach, wie erhofft.

Nach der Weihnachtszeit kommt die Zeit des Umtauschens. Denn während manche Geschenke unterm Weihnachtsbaum für Freudensprünge sorgen, kommen andere nicht so gut an.

Ganz so einfach, wie mal eben etwas zu kaufen, ist ein Umtausch allerdings nicht. Nicht immer zumindest. Denn beim Umtauschen von Geschenken kommt es vor allem darauf an, wo die Ware gekauft wurde.

Habe ich ein Recht auf Umtausch im Laden?

Nein, vor Ort im Laden gibt es kein allgemeines Recht auf Umtausch. Nur bei fehlerhafter Ware gibt es ein Recht auf Reklamation. Das Gewährleistungsrecht gilt für zwei Jahre nach Kauf. Auch wenn die Ware „nicht hält, was es verspricht“, ist das ein Mangel. Als Beispiel nennt Stiftung Warentest: „Wurde etwa jemandem im Baumarkt Kleber versprochen, der Styropor klebt, darf er anschließend reklamieren, wenn der Klebstoff nur Holz klebt.“

Ladengeschäfte müssen einwandfreie Waren also nicht zurücknehmen oder den Kunden das Geld zurückerstatten. Im Gegensatz zu einem Online-Kauf hatte der Käufer im Geschäft nämlich die Möglichkeit, die Ware in Augenschein zu nehmen. Der Umtausch-Service ist daher freiwillig. Die meisten Geschäfte sind jedoch sehr kulant, vor allem, wenn ihr den Kassenzettel vorlegen könnt.

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Weihnachtliches Wohnzimmer mit Popcorn und heißer Schokolade | © AdobeStock/Tik/Mit KI generiert

Kann ich Geschenke, die online gekauft wurden, umtauschen?

Bei Geschenken, die ihr im Internet gekauft habt, sieht die Sache schon anders aus. Beim Kauf in einem Online-Shop oder bei einem Versandhändler handelt es sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft. Hier gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen.

Ihr könnt die Ware also bis 14 Tage nach Kauf ohne Angabe von Gründen zurückschicken und bekommt den Kaufpreis erstattet. Aber auch hier gibt es ein paar Dinge zu beachten.

Zum einen ist der Händler nicht verpflichtet, für den Rückversand zu zahlen. Lag ein Surfboard oder neuer Sessel unterm Weihnachtsbaum, kann die Retoure also teuer werden. Viele Händler übernehmen den Rückversand aber dennoch.

Zweitens: Die vierzehntägige Umtauschfrist gilt ab dem Tag des Kaufes. Geschenke, die schon frühzeitig bestellt wurden, werden wahrscheinlich erst dann ausgepackt, wenn die Frist längst abgelaufen ist. In diesem Fall kann es zu spät für einen Umtausch sein. Zur Weihnachtszeit bieten viele Händler jedoch eine verlängerte Umtauschfrist an. Informiert euch daher unbedingt online auf der Website des Shops.

Tipp: Für einen schnellen Überblick darüber, wo, was und aus welchem Grund Sachen (nicht) umgetauscht werden können, gibt es von der Stiftung Warentest eine sehr praktische Tabelle.

Weihnachtsgeschenke mal eben umtauschen? Das solltet ihr beachten

Wer bei Nicht-Gefallen etwas im Laden umtauschen möchte, muss sich also ganz auf die Kulanz des Händlers verlassen. Ist das Geschenk defekt oder unvollständig, steht euch allerdings ein Ersatz zu. Doch selbst das bedeutet nicht automatisch, dass ihr euer Geld zurückbekommt. In so einem Fall ist der Händler nämlich verpflichtet, die Ware zu reparieren oder gegen ein funktionierendes Gerät umzutauschen.

Eine große Ausnahme vom Weihnachtsumtausch sind personalisierte Waren oder beispielsweise maßgeschneiderte Kleidung. Diese Produkte kann der Händler nämlich nicht mehr anderweitig verkaufen. Werft daher bei einem Online-Kauf von individualisierten Geschenken, auch wenn es das 14-tägige Widerrufsrecht gibt, unbedingt einen Blick in die Geschäftsbedingungen des Shops.

 

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