Im Sommer sieht man sie immer häufiger auf den Straßen, vor allem in den Morgenstunden: Radfahrer*innen, die auf dem Weg zur Arbeit sind. Viele von ihnen tragen dabei Kopfhörer und hören entweder Musik oder einen Podcast. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Wer mit Kopfhörern Fahrrad fährt, muss nicht zwangsläufig mit einem Bußgeld rechnen. Oft herrscht Unsicherheit darüber, was erlaubt ist und wann Strafen drohen. Mit Kopfhörern in oder über den Ohren Fahrrad zu fahren, führt häufig zu Polizeikontrollen und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Doch der allgemeine Glaube, Kopfhörer auf dem Fahrrad seien verboten, ist ein „Rechtsirrtum“, so Rechtsanwalt Christian Solmecke in einem Youtube-Video. Es kommt darauf an, was während der Fahrt erlaubt ist und was nicht.
Die Entscheidung zu Kopfhörern auf Fahrrädern stammt bereits aus den 1980er-Jahren, als noch Walkmans benutzt wurden. 1987 entschied das Oberlandesgericht Köln, dass Kopfhörer erst dann verboten sind, wenn die Lautstärke zu einer „mehr als unerheblichen Gehörbeeinträchtigung“ führt. Das bedeutet: Wenn du Sirenen, Hupen und Klingeln nicht mehr hören kannst, verstößt du gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet laut aktuellem Bußgeldkatalog 15 Euro.
Grundsätzlich gilt die gleiche Regelung auch fürs Telefonieren während des Radfahrens. Was hingegen untersagt ist, ist während der Fahrt das Handy mit seinen Händen zu bedienen, also zum nächsten Song zu skippen oder auf eine Textnachricht zu antworten. Nutzt du jedoch die Sprachsteuerung und hast diese eingerichtet, kannst du dein Handy während der Fahrt per Sprachbefehl bedienen.
Unser Tipp: Wenn du beim Radeln nicht auf deine Lieblingsplaylist verzichten willst, können wir dir sogenannte Open-Ear Kopfhörer (zum Beispiel von Huawei) sehr empfehlen. Durch das besondere Design liegen die Kopfhörer außen am Ohr an, sodass du alle Umgebungsgeräusche problemlos wahrnimmst - ob im Büro, in der U-Bahn oder eben im Straßenverkehr. Bei der Soundqualität musst du trotzdem keine Abstriche machen, denn ein ausgeklügeltes System sorgt dafür, dass die Töne präzise in deinen Gehörkanal übertragen werden. Mit Doppel- oder Dreifachtippen lassen sich Songs pausieren oder skippen. Dein Smartphone kann demnach getrost im Rucksack oder in der Tasche bleiben, während du Fahrrad fährst.
Wenn du Kopfhörer in diesem Modus nutzt und die Musik während der Fahrt nur leise bzw. in normaler Lautstärke hörst, kannst du für das Tragen von Kopfhörern auf dem Rad nicht belangt werden.
Wichtig: Natürlich solltest du trotzdem immer wachsam im Straßenverkehr unterwegs sein. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club ADFC spricht folgende Empfehlung aus: "Wer sicher durch den Verkehr kommen will, sollte alle Sinne nutzen. Die überlaute Benutzung von Musikabspielgeräten beeinträchtigt die Verkehrssicherheit, wenn das Wahrnehmen von Klingeln, fremden Fahrgeräuschen oder Warnrufen gestört ist - oder sogar ein Martinshorn überhört wird."