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Job: 6 Fragen, die du beim Bewerbungsgespräch nicht beantworten musst

Bewerberin reicht lachend die Hand. | © Getty Images/VioletaStoimenova
Diese Fragen musst du bei deiner Bewerbung nicht beantworten - und darfst zur Not sogar lügen.
© Getty Images/VioletaStoimenova

Ein Bewerbungsgespräch ist oft mit viel Aufregung verbunden – besonders wenn einem Fragen gestellt werden, die unangenehm oder sogar unzulässig sind. Wusstest du, dass es in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesetzliche Regelungen gibt, die dir erlauben, bestimmte Fragen im Bewerbungsgespräch nicht zu beantworten? Wie du bestimmte Antworten umgehen kannst und warum du sogar das Recht auf "Notlügen" hast, erfährst du hier.

1. Familienstand und Kinderplanung

Fragen nach dem Familienstand, einer aktuellen Schwangerschaft oder der zukünftigen Kinderplanung sind in Bewerbungsgesprächen in Deutschland, Österreich und der Schweiz grundsätzlich unzulässig. Arbeitgeber*innen dürfen keine Entscheidung aufgrund dieser Informationen treffen. Falls dir solche Fragen gestellt werden, hast du das Recht, die Antwort zu verweigern oder sogar eine Notlüge zu verwenden – denn die Antwort hat keinerlei Einfluss auf deine berufliche Qualifikation.

2. Religion und Weltanschauung

Fragen zu religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen sind ebenfalls tabu, es sei denn, die Religion ist in einem konfessionell gebundenen Betrieb von Relevanz (z. B. kirchliche Einrichtungen). Weil das Thema unter Privatsphäre fällt und keinen Einfluss auf die berufliche Leistungsfähigkeit hat, spielt die Antwort keine Rolle.

3. Sexuelle Orientierung

Die sexuelle Orientierung ist reine Privatsache und hat im Bewerbungsgespräch nichts zu suchen. Fragen dazu sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz absolut unzulässig und müssen nicht beantwortet werden. Auch hier ist eine Notlüge erlaubt.

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4. Gesundheitszustand

Der allgemeine Gesundheitszustand darf nur dann Thema sein, wenn es für die Ausübung des Jobs direkt relevant ist – wie beispielsweise bei körperlich sehr anspruchsvollen Tätigkeiten. Ansonsten muss man keine Auskunft geben. Besonders sensibel sind Fragen nach bestehenden Krankheiten oder einer eventuellen Behinderung. Hier schützt das Gesetz zusätzlich vor Diskriminierung.

5. Vorstrafen

Fragen nach Vorstrafen dürfen nur gestellt werden, wenn sie für die zu besetzende Stelle relevant sind, etwa bei einer Tätigkeit, die besondere Vertrauenswürdigkeit erfordert (z. B. im Finanzbereich oder bei der Arbeit mit Kindern). Ansonsten geht es niemanden was an, ob du als Teenager schon mal einen Lipliner geklaut hast.

6. Finanzielle Verhältnisse

Der finanzielle Status, einschließlich Schulden oder Privatinsolvenzen, darf im Vorstellungsgespräch nicht thematisiert werden, es sei denn, es handelt sich um eine Position, die direkt mit Finanzangelegenheiten zu tun hat. In allen anderen Fällen hat man das Recht, eine Antwort auf diese Fragen abzulehnen.

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Im Bewerbungsgespräch ist es wichtig, sich selbstbewusst zu zeigen und seine Rechte zu kennen. Unzulässige Fragen müssen nicht beantwortet werden – man hat sogar das Recht, falsche Angaben zu machen, um seine Privatsphäre zu schützen. Ein souveränes Auftreten und die klare Trennung zwischen beruflicher Qualifikation und privater Angelegenheit helfen, unangenehme Situationen im Bewerbungsgespräch zu meistern. Solltest du das Gefühl haben, dass dir gegenüber unzulässige Fragen gestellt wurden, zögere nicht, das freundlich, aber bestimmt anzusprechen – denn dein Recht auf Privatsphäre und Diskriminierungsfreiheit steht an oberster Stelle.

 

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