Holt die Holzkohle (oder Gasgrill) raus, denn die Grillsaison ist eröffnet. An lauen Abenden duftet es schon in der Nachbarschaft nach frisch gegrilltem Fleisch, Fisch und Gemüse. Viele Grillfreunde fragen sich nun: Und wenn ich keinen Garten habe? Kann ich auch auf dem Balkon grillen? Was man dazu wissen sollte.
Laut Gesetz regelt jedes Bundesland selbst, wo das Grillen erlaubt ist und wo nicht. Wer in Grünanlagen und Parks grillen möchte, sollte sich an die dort angebrachten Schilder halten. Meist gibt es Hinweise auf bestimmte Plätze, an denen das Grillen erlaubt ist. Im Wald darf nicht gegrillt werden. Dort ist die Brandgefahr zu groß. Aber auch hier kann es Ausnahmen geben. Grillplätze sind entsprechend gekennzeichnet.
Hier gilt das Mietrecht bzw. die Hausordnung. Steht im Mietvertrag, dass Grillen verboten ist, darf auch nicht auf dem Balkon gegrillt werden. Fehlt diese Klausel, heißt das nicht automatisch "erlaubt", denn es müssen noch weitere Faktoren berücksichtigt werden: Nachbar*innen, vor allem die unmittelbaren, sollten nicht vom Rauch- oder Essensgeruch belästigt werden. Wenn also die Gefahr besteht, dass Rauch oder sogar Funken in die angrenzenden Wohnungen ziehen, ist das Grillen auf dem Balkon untersagt. Da es beim Grillen im Freien auch mal laut werden kann, sollte auch auf den Lärmpegel geachtet werden.
Am besten ist es also, die Nachbar*innen mit einzuladen und zusammen einen gemütlichen Grillabend zu machen, wenn dies laut Mietvertrag erlaubt ist.