Die ehemalige "GNTM"-Teilnehmerin Nathalie Volk erhob schwere Vorwürfe gegen „Germany’s Next Topmodel". Darauf hin erhob ProSieben Klage gegen ihre Behauptungen. Jetzt steht das Urteil fest.
Nur noch ein Tag bis zum großen Finale von Germany’s Next Topmodel, aber anstatt des Geredes darüber, wer die 17. Staffel gewinnen könnte, geht es vielmehr um eine einstige Kandidatin der Modelshow, Nathalie Volk. Diese erhob schwere Vorwürfe gegenüber Modelmama Heidi Klum und dem TV-Format. Die 25-Jährige betitelte Heidi als „einen sehr falschen Menschen“ und „die einzige Frau, die einen Psychologen braucht.“ Auch die Produzenten kamen bei der Kandidatin von 2014 nicht gut weg. Die Kameramänner liefen den Models regelrecht hinterher, filmten diese sogar beim Schlafen, so Nathalie auf Instagram. Wir berichteten hier ausführlich >>>
Anschuldigungen, die sich ProSieben nicht mehr gefallen lässt – und jetzt reagierte…
Nach einem Bericht, der kürzlich auf t-online.de erschienen ist, meldet sich ProSieben samt Pressesprecherin Tina Land zu Wort. Die Kritik der 25-Jährigen sei „haltlos“. „"Insgesamt haben bislang 340 Kandidatinnen bei GNTM in den Top 20 gestanden. Einige üben Kritik, die wir ernst nehmen. Andere – wie zum Beispiel Nathalie Volk – erheben mit acht Jahren Abstand Vorwürfe um einen Poolplanscher (…).“, so Land weiter.
Weil sich ProSieben zu Unrecht beschuldigt fühlt, geht der TV-Sender nun rechtlich gegen Volk vor und will die haltlosen Aussagen damit zurückweisen.
Tage nach den schweren Vorwürfen und der ProSieben-Ankündigung, der Sender lege juristische Schritte gegen Volk ein, bricht Nathalie zusammen. Anscheinend wird er der Druck zu viel, wie sie auch ihren Fans in einer mittlerweile wieder gelöschten Instagram-Story mitteilte. " Ich bin gestern zusammengebrochen", und weiter: "Ärzte haben gesagt, das sind posttraumatische Nachwirkungen, die man nach dem Stress haben kann." so die Ex-Kandidatin.
Nathalie Volk darf aufatmen. Die vom Sender geforderte einstweilige Verfügung der Produktionsfirma wurde zurückgewiesen. Die Begründung: "Dass wahrheitsgemäß über Vorkommnisse am Set von "Germany's Next Topmodel" berichtet werden darf. Doch in einem Punkt gab das Landgericht dem Sender Recht: Nathalie Volk wurde nun untersagt zu behaupten, dass sie trotz ausdrücklicher Bitte erst drei Tage nach einem Sturz von einem Arzt untersucht wurde. Tatsächlich kam der Arzt bereits nach zwei Tagen.