Möchtest du deinem*deiner Postbot*in zu Weihnachten eine Freude machen? Dann gib ihm*ihr ein angemessenes Trinkgeld. In Deutschland dürfen Postbot*innen Trinkgeld annehmen. Aber wie viel ist angemessen?
Es gibt viele Gründe, warum es eine gute Idee ist, Postbot*innen ein Trinkgeld zu geben. Zum einen leisten sie in der Vorweihnachtszeit besonders viel und sind oft bis spät in die Nacht unterwegs, um Pakete und Briefe zuzustellen. Dabei tragen sie nicht nur schwere Lasten, sondern müssen auch mit den unterschiedlichsten Witterungsbedingungen zurechtkommen. Ein kleines Dankeschön in Form eines Trinkgeldes zeigt Zusteller*innen, dass ihre Arbeit geschätzt wird und kann sie zusätzlich motivieren.
Die Höhe des Trinkgeldes hängt vom Unternehmen und der Branche ab. Zustellerinnen und Zusteller der Deutschen Post dürfen beispielsweise Sachgeschenke bis zu einem Wert von 25 Euro annehmen. Paketbot*innen von Hermes dürfen Geld oder kleine Sachgeschenke im Wert von bis zu 10 Euro annehmen.
Wer sich unsicher ist oder mit dem Unternehmen Kontakt aufnehmen möchte, kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unternehmens nachlesen oder sich direkt an das Unternehmen wenden.
Beliebte Geschenke sind zum Beispiel Süßigkeiten, Gutscheine oder Blumen. Wichtig ist jedoch, dass das Geschenk nicht übertrieben ist und nicht als Bestechung verstanden wird. Das bedeutet, dass das Geschenk von geringem Wert sein sollte und die Arbeit der Postbot*innen in keiner Weise beeinflussen oder begünstigen darf. Auf jeden Fall sollte das Geschenk immer von Herzen kommen und als Dank für die harte Arbeit verstanden werden.
Es ist nicht unbedingt notwendig ein Trinkgeld zu geben, da Postbot*innen bereits für ihre Arbeit bezahlt werden. Es ist aber eine nette Geste und kann als Dank für gute Arbeit dienen.