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Rückgabe und Umtausch bei H&M und Co.: Diese 6 Irrtümer sollte jeder Shopping-Profi kennen 

Frau trägt viele Shoppingtüten | © Adobe Stock/deagreez
Umtausch-Mythen entlarvt: Was bei H&M, C&A und Co. wirklich gilt!
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Beim Shoppen bei H&M, C&A und Co. haben wir alle schon mal von Mythen gehört, die das Thema Umtausch und Rückgabe betreffen. Sei es im Geschäft oder online, die Regeln scheinen oft ein großes Mysterium zu sein.

Und gerade weil es so viele verschiedene Meinungen und Geschichten gibt, ist es an der Zeit, die häufigsten Missverständnisse zu klären. Wir zeigen dir, was wirklich hinter diesen Mythen steckt und wie die Realität beim Umtausch und der Rückgabe aussieht.

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Umtausch bei H&M und Co.: Die größten Mythen, die kaum jemand kennt

Mythos 1: Verkäufer müssen die Ware zurücknehmen

Falsch. Es gibt kein gesetzliches Umtausch- oder Rückgaberecht. Viele Unternehmen bieten aus Kundenfreundlichkeit freiwillig an, die Ware zurückzunehmen. Sie sind nur dann verpflichtet, Waren zurückzunehmen, wenn sie beschädigt sind.

Ansonsten darf jedes Unternehmen eigene Regeln für die Rückgabe bzw. den Umtausch gekaufter Ware aufstellen. Dazu kommt: Rückgaben erfolgen in manchen Fällen nur gegen einen Gutschein oder unter Ausschluss bestimmter Waren.

Mythos 2: Ware kann nur innerhalb von 14 Tagen umgetauscht werden

Nein. Da es kein gesetzliches Rückgaberecht gibt, gibt’s auch keine allgemein gültige Frist von 14 Tagen. Eine Ausnahme ist natürlich, wenn die 14 Tagen ausdrücklich in den AGBs festgehalten sind. Bei großen Modemarken ist zum Beispiel auf dem Kassenbon eine Rückgabefrist vermerkt, die in der Regel 14 bis 28 Tage beträgt.

Mythos 3: Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen

Jein. Grundsätzlich müssen Produkte, auch wenn sie reduziert sind, mängelfrei sein, da greift die Gewährleistung. Wenn ein Artikel aber in Ordnung ist und dir einfach nicht mehr gefällt, sind Einzelhändler nicht verpflichtet, umzutauschen. Im Onlinehandel sieht es anders aus, da wird ein Fernabsatzvertrag geschlossen.

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Diane Batoukina | © Getty Images/Edward Berthelot

Mythos 4: Rückgaben sind nur möglich, wenn das Produkt unbenutzt ist

Das stimmt teilweise. Viele Einzelhändler verlangen, dass die Ware unbenutzt und in der Originalverpackung ist. Es gibt jedoch Ausnahmen: Einige Geschäfte bieten eine „Geld-zurück-Garantie“ an, bei der auch benutzte Artikel zurückgegeben werden können, solange ein nachvollziehbarer Grund vorliegt. Achte darauf, die Rückgaberichtlinien des jeweiligen Händlers zu überprüfen.

Mythos 5: Die Rückgabe muss begründet werden

Richtig. Das gilt vor allem für Onlinekäufe. Wenn du die Ware zurückgeben möchtest, musst du das dem Onlineshop mitteilen; einfach nur zurückschicken reicht nicht aus. Viele Online-Händler bieten mittlerweile Musterwiderrufsformulare an, in denen du angeben kannst, warum dir die Ware nicht mehr gefällt.

Die Rücksendekosten trägst zunächst du, aber die meisten Onlineshops ermöglichen heutzutage eine kostenlose Rücksendung. Im Einzelhandel gilt: Alles kann, nichts muss.

Mythos 6: Rückgabe oder Umtausch ist nur in der Originalverpackuung möglich

Falsch. Wenn die Ware Mängel aufweist, kannst du sie auch ohne Originalverpackung zurückgeben oder zum Händler bringen. Achte jedoch bei Onlinekäufen darauf, dass möglicherweise Kosten für einen Alternativkarton anfallen, da du das Produkt in der Regel mit Verpackung zurückschicken musst.

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